Das Landesgericht Linz hat in einem nicht rechtskräftigen Teilurteil die Forderung des entlassenen LIVA‑Geschäftsführers Dietmar Kerschbaum auf Kündigungsentschädigung von über einer Million Euro abgewiesen.
Das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht hat in einem nicht rechtskräftigen Teilurteil die Ansprüche des ehemaligen LIVA‑Geschäftsführers Mag. Dietmar Kerschbaum auf Kündigungsentschädigung gegen die Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) abgewiesen. Das Gericht sah seine Entlassung am 9.7.2024 als berechtigt und rechtzeitig begründet und lehnte damit seine Forderung von rund einer Million Euro Entschädigung ab. Kerschbaum hat vier Wochen Zeit, Berufung gegen das Teilurteil zu erheben. Offen ist noch seine Klage auf Schadenersatz wegen angeblicher Rufschädigung.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der LIVA, Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas, sprach von einem „Etappenerfolg“ und betonte, das Urteil zeige, wie Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen mit dessen Vermögen umgehen müssten. Gleichzeitig wies Lukas darauf hin, dass das Verfahren nicht abgeschlossen sei und eine abschließende Bewertung der gesamten Causa noch verfrüht sei.
