Unsere Autorin war Mitarbeiterin des Leipziger Bachfests. Sie macht sich Gedanken zur erneuten Einladung John Eliot Gardiners und zur Verantwortung des Festivals. Ihre These: Ein Festival zeigt seine Haltung nicht allein in Stellungnahmen und Schutzkonzepten, sondern vor allem dort, wo es selbst entscheidet: im Programm.
English summary: Our author worked for the Leipzig Bach Festival. She reflects on the decision to invite John Eliot Gardiner again and on the festival’s responsibility. Her argument: A festival demonstrates its values not only through statements and safeguarding policies, but above all where it makes its own decisions: in its programming.
Das Leipziger Bachfest hat den Vorfall um John Eliot Gardiner im Juni 2026 als »grenzüberschreitend« bezeichnet, sein Verhalten verurteilt und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden angekündigt. Zugleich steht inzwischen fest, dass Gardiner 2027 wieder nach Leipzig kommen und ausgerechnet das Abschlusskonzert in der Thomaskirche mit Bachs h-Moll-Messe dirigieren soll.
Genau darin liegt die Kunst des (Hin)wegsehens. Auch ein vollständig benannter Missstand lässt sich bewältigen, einordnen und schließlich so weit administrieren, dass er die nächste Programmplanung unbeschadet passiert – anstatt, ganz im Sinne von Bachs Kantate BWV 168, schonungslos »Rechnung zu tun« und wahre Konsequenzen einzufordern. Hinsehen und hinwegsehen schließen einander erstaunlich wenig aus.
Schwerer noch als die fragwürdige Wiedereinladung selbst wiegt die fehlende öffentliche Begründung, mit der sie vollzogen wird. Wer einen Vorfall zunächst öffentlich verurteilt und dieselbe Person wenig später wieder auf die prominenteste Bühne des Festivals setzt, schuldet zumindest eine Erklärung, wie beides zusammengehört. Zwar existiert hierzu eine interne Stellungnahme des Bachfests, doch beantwortet auch sie die entscheidende Frage nur unzureichend: warum Gardiner trotz der zuvor öffentlich geäußerten Kritik an seinem Verhalten erneut eingeladen wird. So bleibt ausgerechnet dort eine auffällige Leerstelle, wo sich die eigene Haltung zeigen müsste – auch wenn das Programm für 2027 selbst längst eine Antwort darauf gibt.
Schluss mit dem Personenkult
Bei Gardiner kommt hinzu, dass Leipzig 2026 auf keine völlig unbekannte Vorgeschichte traf. Bereits 2023 hatte ein körperlicher Angriff auf einen Sänger öffentliche Folgen ausgelöst. Umso aufschlussreicher ist die Geschwindigkeit, mit der ein großer Name erneut in alte kulturelle Selbstverständlichkeit zurückfindet.
Der Musikbetrieb kennt eine merkwürdige Form der Unsterblichkeit. Wer einmal zum großen Namen geworden ist, scheint nicht nur einen Platz in seiner Geschichte, sondern beinahe ein fortdauerndes Anrecht auf seine Bühnen erworben zu haben. Ausgerechnet die klassische Musik pflegt dabei einen Personenkult, der zu ihrem eigenen Selbstbild quersteht. Das Orchester ist ein Klangkörper, sein musikalisches Ergebnis entsteht kollektiv, und doch wird das Konzert immer wieder auf jene einzelne Person zugespitzt, die davorsteht. Der Maestro wird zur Marke.
Damit verbindet sich eine lange Tradition, autoritäres Verhalten als Begleiterscheinung künstlerischer Größe zu verklären. Der schwierige Meister, der unerbittliche Perfektionist, das unberechenbare Genie. Doch die Verklärung autoritären Gebarens als künstlerisches Temperament ist keine Frage sensiblerer Generationen, sondern die Fortschreibung eines systemischen Machtproblems. Sobald musikalische Autorität in persönliche Verfügungsmacht übergeht, darf eine lange Tradition des Hinwegsehens nicht länger als Entlastung dienen – erst recht nicht, wenn es um die ganz großen Namen der Zunft geht.
Eine Bühne ist kein Archiv
Gardiners Lebenswerk muss dafür nicht bestritten werden. Seine Bach-Aufnahmen gehören ohne Frage zu den Referenzpunkten der jüngeren Aufführungsgeschichte. Aber gerade deshalb stellt sich eine andere Frage: Wie oft muss ein Lebenswerk eigentlich noch neu behauptet werden? Gardiner aus dem Programm des Bachfestes zu nehmen, hieße nicht, seine Aufnahmen auszulöschen. Es hieße lediglich, anzuerkennen, dass historische Bedeutung keinen Anspruch auf fortwährende Gegenwart begründet.
Besonders einem Archiv müsste diese Unterscheidung vertraut sein. Bewahren heißt nicht wiederholen. Eine Bühne ist kein Archiv.
Gerade darin hätte der Vorfall von 2026 Anlass sein können, über die Selbstverständlichkeiten des Betriebs nachzudenken: über den Dirigenten als Zentrum, über die Hartnäckigkeit des Geniekults und über jene merkwürdige Bereitschaft, musikalische Größe noch dort als Argument anzuführen, wo eigentlich über Verhalten gesprochen werden müsste.
Kultur erschöpft sich nicht darin, Vergangenes möglichst würdevoll zu wiederholen. Sie besitzt zumindest die Möglichkeit, gesellschaftliche Verhältnisse für einen Moment anders zu denken. Wenn sie diesen Anspruch überhaupt noch erhebt, sollte man von ihr erwarten dürfen, dass sie auch ihre eigenen Hierarchien nicht für naturgegeben hält.
Besonders widersinnig wird die Entscheidung dort, wo man auf das Werk blickt, das Gardiner 2027 dirigieren soll. Die letzten Worte von Bachs h-Moll-Messe gehören dem Chor: »Dona nobis pacem.« Nobis – uns. Vielleicht liegt in diesem unscheinbaren Plural mehr Zukunft für den Musikbetrieb als in der immer neuen Beschwörung seiner Maestros.

