Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht staatliche Kulturinstitutionen zukünftig Umsatzsteuer zahlen sollen. Der Deutsche Musikrat warnt vor einem Verfall der musikalischen Bildung.
Ein Gesetzentwurf sorgt in der Klassik-Branche für Aufregung: in Zukunft sollen nur noch öffentliche und gemeinnützige Institutionen von der Umsatzsteuer befreit werden und nicht mehr alle musikpädagogischen Tätigkeiten und Institutionen. Das sieht ein Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vor.
Besonders der Deutsche Musikrat befürchtet dadurch einen weiteren Verfall des Musikunterrichts in Deutschland. Generalsekretärin Antje Valentin sagt: »Der Deutsche Musikrat appelliert an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, im Interesse des Bildungsstandorts Deutschland diese unnötigen Verschärfungen zu vermeiden. Denn qualifizierte Bildungsdienstleistungen sind vom Inhalt her zu betrachten, nicht von der Organisationsform einer Institution. Es gibt etliche Anbieter, die als Selbständige oder in anderen Zusammenhängen Bildungsangebote unterbreiten, die für die außerschulische kulturelle Bildung von hoher Bedeutung sind.«
Der Musikrat befürchtet, dass eine Verteuerung des Unterrichts durch die Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer zu einem erheblichen Rückgang der bereits jetzt in Bedrängnis befindlichen musikalischen Bildung führen könnnte. Der Entwurf widerspreche außerdem dem Koalitionsvertrag, in dem die regierenden Parteien vereinbart haben, an der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten.