Komische Oper Berlin: VAN-Recherchen werfen Fragen zum Umgang mit öffentlichen Geldern auf

Juli 2, 2025
1 min read
Komische Oper Berlin (Foto: YouTube, KO)

Nach Recherchen des Klassik-Magazins soll die Intendanz der Komischen Oper auf unterschiedliche Weise Kosten-Vorgaben nicht eingehalten haben.

English summary: The leadership of the Komische Oper Berlin faces criticism over alleged misuse of public funds, including unauthorized and costly renovations during its move to the Schiller Theater, damage to historic structures, and questionable spending on travel, advertising, and legal consultants, VAN Magazine reports.

Berlin (BC) – Die Leitung der Komischen Oper Berlin steht nach Recherchen des VAN Magazins in der Kritik, nicht immer sorgfältig mit öffentlichen Geldern umzugehen. Nach einem Artikel des Magazins kam es im Zuge des Umzugs der Komischen Oper ins Schillertheater zu kostenintensiven und offenbar nicht genehmigten Umbauten, bei denen auch denkmalgeschützte Wände entfernt wurden – unter anderem, um das Büro des Ko-Intendanten zu vergrößern. Im Bericht von VAN heißt es, die zuständige Denkmalschutzbehörde habe daraufhin ein Anhörungsverfahren wegen ungenehmigter Bauarbeiten eingeleitet. Auf Anfrage von VAN habe die Oper Angaben zu den entstandenen Kosten bislang verweigert.

Auch die Anbringung eines großformatigen Schriftzugs an der Fassade des Schillertheaters erfolgte demnach ohne Genehmigung und soll laut Denkmalschutzbehörde zu nachhaltigen Schäden am Bauwerk geführte haben. Die Oper musste den Schriftzug auf Anordnung zurückbauen und die Fassade reparieren lassen – auch hier soll sie sich nicht zu den entstandenen Kosten geäußert haben.

Weitere Kritikpunkte betreffen den Erwerb eines ausrangierten BVG-Busses für Werbezwecke, der nie genutzt wurde, sowie zahlreiche Dienstreisen der beiden Ko-Intendant:innen Susanne Moser und Philip Bröking. Laut VAN überschritten dabei Hotel- und Reisekosten wiederholt die zulässigen Höchstsätze, und es wurden auch innerstädtische Taxifahrten abgerechnet, obwohl dies laut Richtlinie nur unter besonderer Angabe von Gründen erstattungsfähig sei. Die Oper argumentiert indes, alle Reisen seien dienstlich begründet und korrekt abgerechnet worden.

Darüber hinaus wirft das Magazin Fragen zur Vergabe von Beraterhonoraren und der Mandatierung eines prominenten Medienanwalts auf. Die Komische Oper und die Stiftung Oper in Berlin verweisen auf interne Prüfverfahren.

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