… das jedenfalls behauptet die KI von Instagram. Dumm nur: Die Aufnahme, die sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung sperrt, gehörte unserem Autoren: Werner Dabringhaus vom Label MDG. Hier beschreibt er sein kleines Rechte-Spektakel: Die Maschine schützt das Urheberrecht so entschlossen, dass sie den Urheber vor seinem eigenen Werk schützt. Und wer sich beschwert? Darf mit der nächsten Maschine reden.
Wir betreiben seit einiger Zeit bei Instagram den Kanal mdg.classics, und auch Facebook fragt regelmäßig: »Was machst Du gerade, MDG – Musikproduktion Dabringhaus und Grimm?« Dann plaudere ich ganz gern über unsere Aufnahmen, über Heiteres, Spannendes, Informatives – Sachen, von denen ich denke, dass sie bei Klassik-Liebhabern von Interesse sind, ohne dabei zu sehr ins Private zu gehen.
Kürzlich haben wir ein kurzes Video veröffentlicht, mit dem zugegeben sehr reißerischen Titel »Vom Treppen-Labyrinth direkt in den Konzertsaal«, in dem ich eine Aufnahme der Chopin Klavierkonzerte mit Christian Zacharias und dem Orchestre de Chambre de Lausanne neu vorgestellt habe. Das Video beginnt mit ein paar Takten Musik, dann geht es treppauf…, es endet wieder mit Musik, und das eingeblendete Cover und die Inlaycard helfen Interessierten Spürnasen, ganz schnell unsere Super Audio CD zu finden.
G E S P E R R T !
Die Überraschung war groß, denn mit unmittelbar einsetzendem Ärger musste ich vernehmen, dass das Video gesperrt worden sei, weil wir die Rechte der SONY-Corporation verletzt hätten. Wie bitte? Meine eigene Aufnahme verletzt Rechte der SONY? Das musste geklärt werden. Zuerst habe ich meinen langjährigen Ansprechpartner Michael Brüggemann (Vice President Sony Classical) angerufen und gefragt, was ihm denn da eingefallen sei…
Tja, die Geschichte sei so, im Netz würden andauernd Inhalte unrechtmäßig verwendet, und so habe man mit den großen digitalen Plattformen vereinbart, dass eine von ihnen verantwortete KI automatisch dort herumspioniert, wo solche Rechtsverletzungen stattfinden. Die KI sei schnell und sogar so schlau, dass sie individuelle Interpretationen genau erschnüffeln könne.
Na das hat dann ja prima geklappt in unserem Fall.
Was also tun? Ich habe tapfer auf der Seite Widerspruch eingelegt, mit der Erklärung, das sei eine Aufnahme, die ich selbst für mein eigenes Label angefertigt und veröffentlicht habe. Ok, die Sache schien erledigt, denn mit einer Woche Verspätung wurde das Video endlich für die Allgemeinheit freigegeben.
Trepp auf, Trepp ab – oder der Tragödie zweiter Akt
Mein spontaner Ärger war verraucht, und nach einigem Nachdenken erkannte ich: Eigentlich ist doch prima, wenn künstlerische Inhalte nicht einfach von Irgendwem ungefragt für irgendwelche Zwecke missbraucht werden können. Und super, wenn sogar die Digitalanbieter selbst erkannt haben, dass sie verpflichtet sind, Missbrauch zu stoppen!
Ich dachte, das ist eine so gute Idee, das sollte ich doch unter meinen sozial-medialen Freunden einmal berichten. Denn oftmals wird geistiges Eigentum ja eher gedankenlos aus dem Netz stibitzt. Flugs entstand ein Folgevideo, in dem ich erklärte, wie unser Video völlig zu Unrecht eine gewisse Zeit blockiert wurde, aber dass das doch eigentlich auch etwas Gutes bedeutet.
Was dann passierte: Auch dieses Video wurde wegen Rechteverletzung an Inhalten der SONY Corporation blockiert. (Und das, obwohl es doch genau das zum Thema hat und eben dieser Fall doch schon einmal durchgespielt wurde.)
Nun, wir wussten ja, wie wir uns zum Widerspruch durchklicken konnten, allerdings mit dem überraschenden Ergebnis, dass dem Widerspruch – übrigens ohne Begründung – diesmal spontan nicht stattgegeben wurde. (Treppenwitz am Rande: Es ist der identische Musikausschnitt, der im ersten Video letztlich freigegeben wurde.)
Vorhang
Ehrlich gesagt: All das ist doch keine Lösung, weder für ein ganz trauriges Trauerspiel, noch für ein überschäumend lustiges Lustspiel – und mit der Musik, hier dem wunderbaren Chopin, die mir und uns allen eigentlich am Herzen liegt, hat es schon gar nichts zu tun.
Bei mir bleibt das ungute Gefühl, dass ich mich bei dieser Rechtefrage persönlich ausschließlich mit einer KI unterhalten habe, die offenbar doch nicht so ausgetüftelt ist, dass sie die in jeder Hinsicht besondere Interpretation eines Christian Zacharias von anderen unterscheiden kann, aber dennoch vollautomatisch – und offenbar völlig ungeprüft – meine Inhalte blockieren darf.
Das ist doch absurd und führt für mich zu der Frage, ob wir es uns leisten wollen und können, dass KI willkürlich und definitiv über die Rechte der Urheber bestimmen kann, – im Zweifel zugunsten der marktbeherrschenden Großkonzerne.
Nachtrag
Der letzte Akt ist noch nicht geschrieben, man benötigt bis zur Antwort bis zu 1 Woche.
Aber he, mal schauen, …
Hallo google
Frage: KI blockt schon zum zweiten Mal meine eigenen Inhalte auf Instagram
Antwort: Das ist extrem frustrierend, besonders wenn es die eigene Arbeit ist. Instagram nutzt automatisierte Filter, die leider oft falsche Entscheidungen treffen („False Positives“).
(Kommentar: Ist das nicht herrlich? Man fühlt sich geborgen und in jeder Hinsicht richtig ernst genommen.)
Hier sind die häufigsten Gründe und direkte Lösungen:
Warum das passiert: Urheberrecht-Fehler. Hintergrundmusik oder visuelle Elemente werden fälschlicherweise als fremdes Eigentum erkannt…
Sofortige Schritte: Inhalt leicht ändern: Musik entfernen, Text anpassen oder Filter ändern und erneut versuchen… Ich kann dir dann gezielte Tipps geben, wie du die Filter umgehst.
Prima, KI hilft sich gegen sich selbst…
Ich gebe es auf, in der Gewissheit, dass Chopin trotz allem Chopin bleibt. Und ich bin tatsächlich gespannt, ob wir am wirklichen Ende endlich befreit lachen oder doch nur entnervt weinen können.
Was ich aber immer heftiger vermute: Das »I« bei KI kann nur ein »False Positives« sein, wobei »positiv« als Aspekt noch zu diskutieren wäre.
2. Nachtrag
»Der Anspruch eines Rechteinhabers wurde aufgehoben, weil dein Einspruch abgelaufen ist. Dein Inhalt wurde wiederhergestellt.« (Instagram)
Interessant, nicht etwa, weil ich Recht hatte, sondern weil mein »Einspruch abgelaufen ist«. Bin fast sicher, dass die SONY keinerlei Ahnung davon hat
3. Nachtrag
Ich bin nicht nachtragend.

