Anna Netrebko erleidet im Rechtsstreit mit der Metropolitan Opera eine weitere Niederlage. Ein New Yorker Gericht weist ihre Vorwürfe gegen Peter Gelb zurück.
Opernsängerin Anna Netrebko hat im Rechtsstreit mit der Metropolitan Opera und deren Intendanten Peter Gelb eine weitere juristische Niederlage erlitten. Ein New Yorker Bundesgericht wies zusätzliche Vorwürfe der Verleumdung und Vergeltung gegen die Met und Gelb zurück.
Netrebko hatte geltend gemacht, Gelb habe sie mit öffentlichen Äußerungen über ihre Haltung zum russischen Präsidenten Wladimir Putin verleumdet und sich damit zugleich für ihre Klage gegen die Oper gerächt. Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte. Da Netrebko eine Person des öffentlichen Lebens sei, müsse sie unter anderem plausibel machen, dass Gelb wissentlich falsche Aussagen verbreitet oder ernsthafte Zweifel an deren Wahrheitsgehalt gehabt habe.
Dabei verweist das Gericht auf ein bemerkenswertes Detail: Netrebko hatte in einer früheren Fassung ihrer Klage ausdrücklich bestritten, im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine Gespräche mit dem Kreml geführt zu haben. In einer späteren Fassung ließ sie diesen Satz jedoch fallen. Gelb hatte öffentlich erklärt, er glaube, Netrebko habe »bestimmte Gespräche mit dem Kreml« geführt.
Der grundsätzliche Rechtsstreit zwischen Netrebko und der Met ist damit allerdings nicht beendet. Ihre Vorwürfe der Diskriminierung wegen ihrer russischen Herkunft sowie wegen ihres Geschlechts bleiben bestehen. Netrebko kann zudem bis zum 5. Oktober versuchen, die nun abgewiesenen zusätzlichen Ansprüche mit einer erneut geänderten Klage weiterzuverfolgen.
Dieser Text ist in der Recherche auch mit Hilfe von KI entstanden. Aber jeder Text wird bei BackstageClassical vor der Veröffentlichung redaktionell überarbeitet.

