Ein Musiker wurde verurteilt, weil er seine Kollegen vergiftet hat – nun wird der Fall noch einmal aufgerollt.
HANNOVER – Ein 64-jähriger Musiker steht ab Dienstag erneut vor dem Landgericht Hannover, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Teile des vorherigen Urteils aufgehoben hatte. Dem ehemaligen Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Sinfonieorchesters wird vorgeworfen, im September 2022 auf einer Konzertreise zwei Kollegen einen mit Rattengift versetzten Frischkäse-Dip angeboten zu haben. Beide Opfer erlitten daraufhin Blutgerinnungsstörungen, die lebensbedrohlich hätten sein können. Während das Landgericht Hannover die Tat zunächst als gefährliche Körperverletzung wertete, legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, da sie von einem Tötungsversuch ausgeht.
Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes an seiner damals 93-jährigen Mutter bleibt hingegen bestehen. Der Musiker hatte ihr im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel gemischt. Für diese Tat wurde er im ersten Prozess zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Revisionsprozess wird nun die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Kollegen des Angeklagten erneut prüfen.
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