Am Freitag wird der Rechtsstreit um die Beschäftigungsverhältnisse des Chores bei den Salzburger Festspielen in eine weitere Runde gehen.
Der juristische Streit um die Beschäftigungsbedingungen von Chorsängern bei den Salzburger Festspielen geht in die nächste Runde: Das Zivilverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht wird nach erfolgreicher Berufung und einem Richterwechsel am 23. Mai neu aufgerollt. Drei Zeugen sollen erneut einvernommen werden. Im Kern geht es um die Frage, ob die Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor oder der Salzburger Festspielfonds als Arbeitgeber gilt – mit möglichen Folgen für Sozialversicherungs- und Pensionszahlungen.
Der Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, der den Kläger Martin Thoma gemeinsam mit dem Berufsverband art but fair UNITED unterstützt, sieht in der bisherigen Praxis einen Verstoß gegen das Theaterarbeitsgesetz, da Vorproben ab Januar weder bezahlt noch versichert wurden, obwohl der Sozialversicherungsverlauf den Kläger über Jahrzehnte als Angestellten des Festspielfonds ausweist. Die Festspiele argumentieren, sie hätten mit der Konzertvereinigung lediglich eine Rahmenvereinbarung, die einen fertig einstudierten Chor zusichert, und sehen kein Fehlverhalten.
Der Fall steht exemplarisch für einen länger schwelenden Streit um Arbeitsbedingungen und Vertragskonstruktionen im Chorbereich der Festspiele, der bereits seit der Corona-Pandemie für Diskussionen sorgt. Sollte das Gericht die Konstruktion als rechtswidrig einstufen, könnten dem tatsächlichen Arbeitgeber Nachforderungen drohen, vor allem bei Pensionszahlungen. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für die Beschäftigungspraxis im Kulturbereich haben.