Ruzicka fordert Missbrauchsverfahren gegen GEMA

April 20, 2026
1 min read
Der Dirigent und Komponist Peter Ruzicka (Foto: Kirchbach)

Der Komponist und Dirigent Peter Ruzicka geht juristisch gegen die GEMA vor: Beim Bundeskartellamt hat er Beschwerde eingelegt, um die geplante Reform der Kulturförderung kurzfristig zu stoppen. Er sieht die Existenz der Ernsten Musik bedroht.

English summary: Composer and conductor Peter Ruzicka has taken legal action against GEMA, filing a complaint with Germany’s Federal Cartel Office to halt a planned reform of cultural funding. He warns the changes threaten the very survival of contemporary classical music and accuses the collecting society of distorting competition.

Der Komponist und Dirigent Peter Ruzicka hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die GEMA eingereicht. Er fordert die sofortige Einleitung eines Missbrauchsverfahrens sowie einstweilige Anordnungen, um die geplante Abstimmung über den Antrag »Die neue Kulturförderung« in der Mitgliederversammlung der GEMA am 6. und 7. Mai 2026 auszusetzen.

BackstageClassical liegt das Schreiben des Komponisten an das Bundeskartellamt vor. Ruzicka befürchtet, dass die GEMA-Reform auf »einen Vernichtungsschlag gegen die E-Musik« abziele, »deren Priorisierung aber vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist«.

Der Komponist wirft der Verwertungsgesellschaft vor, mit der Reform die Sparte der Ernsten-Musik (E-Musik) existenziell zu schädigen. Das Wertungsverfahren für Komponisten solle entfallen, was zu Einnahmeverlusten von jährlich durchschnittlich 70 Prozent führe und die wirtschaftliche Basis vieler Betroffener zerstöre. Dabei stützt er sich auf Modellrechnungen des Deutschen Komponistinnenverbands  sowie interne GEMA-Daten.

Als marktbeherrschendes Unternehmen verstoße die GEMA gegen das Diskriminierungsverbot (§ 19 GWB) und behindere den Marktzugang der E-Musik unbillig. Zudem würden Nachwuchskomponisten durch sinkende Tantiemen die Schwelle für Stimmrechte in der Mitgliederversammlung verfehlen, was die demokratische Mitbestimmung untergrabe. Ruzicka argumentiert, die Änderungen seien irreversibel und ohne sachliche Rechtfertigung.

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