Oberlandesgericht bestätigt Niederlage von Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser  

März 12, 2025
1 min read
Oberlandesgericht Hamburg (Foto: Justiz.Haburg)

Auch die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg wurde nun abgewiesen – damit unterlagen die Kläger in allen sieben Punkten.

English summary: The Hamburg Higher Regional Court rejected the appeal of the Salzburg Festival Fund and Markus Hinterhäuser after their injunction request against journalist Axel Brüggemann was denied. The court ruled that their rights were not violated, legitimizing criticism of Hinterhäuser’s handling of dissent and allegations of mismanagement.

HAMBURG – Nachdem der Fonds der Salzburger Festspiele und Markus Hinterhäuser einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in sieben Punkten gegen den Herausgeber von BackstageClassicalAxel Brüggemann, beim Landgericht Hamburg eingereicht hatten, und dieser in allen sieben Punkten zurückgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Hamburg gestern nun auch die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger zurückgewiesen. Damit ist das Verfügungsverfahren abgeschlossen. Axel Brüggemann und sein Rechtsanwalt Christopher Langlotz zeigten sich sehr erfreut über das Ergebnis.  

Der Festspielfonds, vertreten von Präsidentin Kristina Hammer, IntendantMarkus Hinterhäuser und dem Kaufmännischen Direktor, Lukas Crepaz, und Markus Hinterhäuser als zweiter Kläger konnten sich vor keinem der beiden Gerichte mit den von ihnen vorgetragenen Punkten durchsetzen.

Obwohl das Landgericht den Klägern bereits telefonisch mitgeteilt hatte, dass die Kammer dem Erlass einer einstweiligen Verfügung voraussichtlich keine Erfolgsaussichten beimessen würde, zog die Gegenseite ihren Antrag nicht zurück. Gegen den Beschluss des Landgerichtes legten die Kläger Beschwerde ein. Auch diese wurde nun durch das Oberlandesgericht abgewiesen. In der Begründung erklärte es, dass der Fonds der Salzburger Festspiele und Markus Hinterhäuser »durch die in Rede stehenden Äußerungen nicht in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht bzw. allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt« worden seien. 

Das Gericht sah es in der konkreten Veröffentlichung unter anderem als legitim an, zu schreiben, dass Markus Hinterhäuser sich in Sachen Troubleshooting offensichtlich darauf konzentriere, interne und externe Kritiker mundtot zu machen und aus dem Weg zu räumen. Das Gericht zog hier die Kündigung von Schauspielchefin Marina Davydova, den Neuzuschnitt des Kompetenzbereiches von Präsidentin Kristina Hammer als auch das Vorgehen der Festspiele gegen Brüggemann selber als Anknüpfungstatsachen heran. Das Gericht hält es ebenfalls für legitim, die kritischen Äußerungen von Salzburgs Bürgermeister so zusammenzufassen, dass er Missmanagement bei den Salzburger Festspielen ausmachte. 

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