Gericht weist Antrag von Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser ab

März 5, 2025
1 min read
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg (Foto: BC)

Ein Erlass auf Unterlassung in sieben Punkten gegen den Herausgeber von BackstageClassical wurde in allen Punkten vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen.

English summary: A cease-and-desist order in seven points against BackstageClassical publisher Axel Brüggemann was fully rejected by the Hamburg Regional Court. The court deemed criticism of Salzburg Festival director Markus Hinterhäuser, including claims of silencing critics, legitimate. Brüggemann thanked supporters, emphasizing the importance of independent journalism. The case now moves to the Higher Regional Court of Hamburg.

Nachdem der Fonds der Salzburger Festspiele und Markus Hinterhäuser einen Erlass auf Unterlassung in sieben Punkten gegen den Herausgeber von BackstageClassical, Axel Brüggemann, beim Landgericht Hamburg eingereicht hatten, ist dieser nun in allen sieben Punkten zurückgewiesen worden. Damit haben der Festspielfonds, vertreten von Präsidentin Kristina Hammer, Intendant Markus Hinterhäuser und dem Kaufmännischen Direktor, Lukas Crepaz, und Markus Hinterhäuser als zweiter Kläger sich mit keinem der von ihnen vorgetragenen Punkte durchsetzen können.

Das Gericht sah es in der konkreten Veröffentlichung unter anderem als legitim an, zu schreiben, dass Markus Hinterhäuser sich in Sachen Troubleshooting offensichtlich darauf konzentriere, interne und externe Kritiker mundtot zu machen und aus dem Weg zu räumen. Das Gericht zog hier die Kündigung von Schauspielchefin Marina Davydova, den Neuzuschnitt des Kompetenzbereiches von Präsidentin Kristina Hammer als auch das Vorgehen der Festspiele gegen Brüggemann selber als Anknüpfungstatsachen heran. Das Gericht hält es ebenfalls für legitim, die kritischen Äußerungen von Salzburgs Bürgermeister so zusammenzufassen, dass er Missmanagement bei den Salzburger Festspielen ausmachte. 

Dank den Unterstützern

Der Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser hatten sich mit sieben Punkten an das Landgericht Hamburg gewendet, obwohl Brüggemann ihnen zuvor bereits in drei anderen Punkten entgegengekommen war. Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg wurde von Seiten der Antragsteller sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht – damit wird sich nun das Oberlandesgericht Hamburg noch einmal mit dem Fall befassen.

Brüggemann dankt den zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern, die es durch ihren Zuspruch oder durch ihre Spenden ermöglicht haben, dass er den Rückhalt hatte, den Antrag auf Unterlassung nicht zu unterschreiben und das finanzielle Risiko einer juristischen Klärung vor Gericht auf sich nehmen konnte. »Die Leserinnen und Leser von BackstageClassical haben durch ihre Unterstützung ermöglicht, dass sich investigativer, unabhängiger und meinungsstarker Journalismus behaupten kann«, sagt Brüggemann. Das sei gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen. 

BackstageClassical

BackstageClassical bringt Ihnen Debatten und Nachrichten aus der klassischen Musik. Die Seite ist kostenfrei. Bestellen Sie unseren Newsletter oder unterstützen Sie unseren unabhängigen Musikjournalismus durch Ihre Spende.

Fördern

Artikel auf BackstageClassical sind kostenlos. Wir freuen uns, wenn Sie unabhängigen Klassik-Journalismus fördern.

Mehr aktuelle Artikel

Chopin gehört Sony… 

... das jedenfalls behauptet die KI von Instagram. Dumm nur: Die Aufnahme, die sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung sperrt, gehörte unserem Autoren: Werner Dabringhaus vom Label MDG.

Macbeth trifft Mäc-Geiz

Die Hamburgische Staatsoper verspricht mit Tobias Kratzers neuem »Macbeth« einen finsteren Machtkrimi. Auf der Bühne wird daraus eine royale Telenovela im Teppichboden-Wohnzimmer. Und im Graben? Verdi mit Friesennerz und einer Portion hanseatischer

Babyalarm in Leipzig

Ein Baby krabbelt während Schostakowitsch an den Bühnenrand, die Mutter dirigiert mit, 1.900 Menschen schauen fassungslos zu. Ein denkwürdiger Abend im Leipziger Gewandhaus.

Rechnet sich das?

Die Berliner Philharmoniker lassen ihren Wert berechnen: zwei bis drei Milliarden Euro. Was passiert, wenn Kultur beginnt, sich mit Rendite, Reichweite und Wirtschaftskraft zu rechtfertigen? Wer den Taschenrechner hervorholt, muss damit rechnen,

Lieber Justus Frantz,

Justus Frantz soll in der Gepäckausgabe am Flughafen Lübeck spielen – das passt ins Bild: Überzeugungen verleihen Flüüüüüügel!

Man wird ja wohl noch fragen dürfen

Der SWR stellt kritische Fragen – beantwortet sie aber selbst nicht immer gern. Auch arte schweigt, wenn es unangenehm wird. Über öffentlich-rechtliche Doppelmoral, mangelnde Transparenz und die Frage: Gelten journalistische Regeln in

Verpassen Sie nicht ...