Gericht weist Antrag von Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser ab

März 5, 2025
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Der Beschluss des Landgerichts Hamburg (Foto: BC)

Ein Erlass auf Unterlassung in sieben Punkten gegen den Herausgeber von BackstageClassical wurde in allen Punkten vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen.

English summary: A cease-and-desist order in seven points against BackstageClassical publisher Axel Brüggemann was fully rejected by the Hamburg Regional Court. The court deemed criticism of Salzburg Festival director Markus Hinterhäuser, including claims of silencing critics, legitimate. Brüggemann thanked supporters, emphasizing the importance of independent journalism. The case now moves to the Higher Regional Court of Hamburg.

Nachdem der Fonds der Salzburger Festspiele und Markus Hinterhäuser einen Erlass auf Unterlassung in sieben Punkten gegen den Herausgeber von BackstageClassical, Axel Brüggemann, beim Landgericht Hamburg eingereicht hatten, ist dieser nun in allen sieben Punkten zurückgewiesen worden. Damit haben der Festspielfonds, vertreten von Präsidentin Kristina Hammer, Intendant Markus Hinterhäuser und dem Kaufmännischen Direktor, Lukas Crepaz, und Markus Hinterhäuser als zweiter Kläger sich mit keinem der von ihnen vorgetragenen Punkte durchsetzen können.

Das Gericht sah es in der konkreten Veröffentlichung unter anderem als legitim an, zu schreiben, dass Markus Hinterhäuser sich in Sachen Troubleshooting offensichtlich darauf konzentriere, interne und externe Kritiker mundtot zu machen und aus dem Weg zu räumen. Das Gericht zog hier die Kündigung von Schauspielchefin Marina Davydova, den Neuzuschnitt des Kompetenzbereiches von Präsidentin Kristina Hammer als auch das Vorgehen der Festspiele gegen Brüggemann selber als Anknüpfungstatsachen heran. Das Gericht hält es ebenfalls für legitim, die kritischen Äußerungen von Salzburgs Bürgermeister so zusammenzufassen, dass er Missmanagement bei den Salzburger Festspielen ausmachte. 

Dank den Unterstützern

Der Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser hatten sich mit sieben Punkten an das Landgericht Hamburg gewendet, obwohl Brüggemann ihnen zuvor bereits in drei anderen Punkten entgegengekommen war. Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg wurde von Seiten der Antragsteller sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht – damit wird sich nun das Oberlandesgericht Hamburg noch einmal mit dem Fall befassen.

Brüggemann dankt den zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern, die es durch ihren Zuspruch oder durch ihre Spenden ermöglicht haben, dass er den Rückhalt hatte, den Antrag auf Unterlassung nicht zu unterschreiben und das finanzielle Risiko einer juristischen Klärung vor Gericht auf sich nehmen konnte. »Die Leserinnen und Leser von BackstageClassical haben durch ihre Unterstützung ermöglicht, dass sich investigativer, unabhängiger und meinungsstarker Journalismus behaupten kann«, sagt Brüggemann. Das sei gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen. 

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