Keine Wagner-Oper an Karfreitag: Bezirksregierung Arnsberg untersagt Aufführung von Konwitschnys „Walküre“ am Theater Dortmund.
English summary: No Wagner opera on Good Friday: The Arnsberg district authority banned Dortmund’s Walküre due to holiday laws. Critics question consistency, as Lady Macbeth plays in Düsseldorf the same day.
Dortmund (BC) – Die Bezirksregierung Arnsberg hat die geplante Aufführung von Richard Wagners Oper Die Walküre am Karfreitag in Dortmund untersagt. Begründet wurde das Verbot mit den Regelungen des Feiertagsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, das Veranstaltungen während der Hauptzeiten des Gottesdienstes am stillen Feiertag einschränkt. Die Oper sollte um 16 Uhr beginnen, was offenbar als problematisch angesehen wurde.
Die Entscheidung sorgt für Diskussionen, insbesondere da nur 70 Kilometer entfernt in Düsseldorf am selben Tag die Oper Lady Macbeth von Mzensk von Dmitri Schostakowitsch ohne Beanstandung aufgeführt wird. Das Werk, bekannt für seine drastische Darstellung von Gewalt und Sexualität, wird nicht durch die Feiertagsregelungen beeinträchtigt.
Kritiker werfen der Bezirksregierung eine enge Auslegung der Vorschriften vor und bemängeln mangelnde Flexibilität. So hätte eine spätere Startzeit der Aufführung möglicherweise eine Lösung sein können. Das Verbot der Walküre und die gleichzeitige Genehmigung von Lady Macbethwerfen Fragen zur Konsistenz und Augenmaß bei der Anwendung des Feiertagsgesetzes auf. Während die Regelungen dazu dienen sollen, religiöse Traditionen zu schützen und den inneren Frieden zu wahren, wird durch solche Entscheidungen die Akzeptanz für das Gesetz untergraben.
Text entstand mit Hilfe von KI