Die Sächsische Landesmedienanstalt prüft das Gewandhaus-Radio: Ist der Sender unabhängiges Klassikangebot oder PR-Instrument eines städtischen Orchesters? Die Vorwürfe wiegen schwer – und könnten grundsätzliche Fragen der Rundfunkordnung berühren.
English summary: The Saxon State Media Authority is reviewing Gewandhaus Radio: Is the station an independent classical music service or a PR vehicle for a municipal orchestra? The allegations are serious — and could raise fundamental questions about broadcasting regulation.
Wenn klassische Musik aus den öffentlichen Programmen verschwindet, machen wir eben selber einen Radiosender auf. So oder ähnlich mag man es sich am Gewandhaus zu Leipzig gedacht haben, als die Idee eines Gewandhaus-Radios geboren wurde: Ein Sender, der in erster Linie eine große Werbeveranstaltung für das Orchester und sein Haus ist. Nach außen wird gern so getan, als sei man ein unabhängiges Kulturradio mit Rezensionen und Feuilletons. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass sogar Autorinnen und Autoren eingekauft werden, die eigentlich bekannte Klassik-Stimmen beim MDR sind. Auch strukturell ist das Gewandhaus-Radio ein Zwitter: Auf der einen Seite wird es von einer privaten Gesellschaft getragen, auf der anderen stellt es sich inhaltlich in den Dienst des staatlich finanzierten Gewandhauses. Ein Konstrukt, das nun massiv in der Kritik steht.
Wie BackstageClassical aus mehreren Quellen erfahren hat, wurde bei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) Beschwerde gegen den Sender eingereicht. Derzeit prüft das Gremium die aktuelle Programmpraxis. Ein Verfahren, das von überregionaler Bedeutung sein könnte.
Privat oder Institutionell?
Kritiker werfen dem Leipziger Sender schon länger vor, kein unabhängiges Klassikradio zu sein, sondern Sprachrohr des Gewandhauses. Das Programm wirke nicht wie ein neutrales journalistisches Angebot, sondern mit seinen Konzerten, Interviews und Hintergrundberichten eher wie ein Projekt, das das Gewandhaus dauerhaft sichtbar machen und kommunikativ stärken soll.
Medienrechtlich spannend ist, wie unabhängig das Angebot des Gewandhaus-Radios tatsächlich ist. Dem Sender wird vorgeworfen, dass die formale Konstruktion über eine private gemeinnützige Gesellschaft lediglich eine Fassade sei. Inhaltlich und organisatorisch sei der Sender eng mit dem städtischen Gewandhaus verbunden. Doch das dürfe als kommunaler Eigenbetrieb nicht einfach als privater Rundfunkveranstalter auftreten. Das Problem: Wenn eine öffentliche Einrichtung über eine ausgegliederte Gesellschaft faktisch einen Sender betreibt oder prägt, könnte das das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne des Rundfunks berühren.
Der eigentliche Widerspruch des Gewandhaus-Radios liegt nach Auffassung seiner Kritiker also darin, dass er auf der einen Seite behauptet, unabhängig zu sein, auf der anderen inhaltlich aber offensichtlich abhängig ist – damit wäre seine besondere Privilegierung als Eigenwerbekanal allerdings fragwürdig.
Landesmedienanstalt prüft das Programm
Die institutionelle Verflechtung – so der Vorwurf – ist nach Auffassung der Kritiker mehr als eine Detailfrage, sie berührt den Kern der Medienordnung: Ein kommunaler Betrieb dürfe sich nicht ohne Weiteres eines Rundfunkangebots bedienen, um eigene Anliegen im linearen Hörfunk zu verbreiten.
Bislang weist die Sächsische Landesmedienanstalt einen Großteil der Kritik zurück und betont, dass sie in der Programmauswahl und in der redaktionellen Gestaltung nur sehr begrenzt eingreifen dürfe. Dennoch kündigt die Behörde an, die Programmpraxis genauer prüfen zu wollen. Dazu könnten Rückfragen beim Sender gehören, ebenso die Befassung der Gremien der Anstalt.
Für das Gewandhaus-Radio ist die Lage also offen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Struktur tatsächlich nur formal privat ist, es sich in Wahrheit aber um ein kommunal geprägtes Sprachrohr handelt, könnte das medienrechtliche Konsequenzen haben. Denkbar wären Auflagen, Korrekturen in der Zulassung oder im Extremfall weitergehende aufsichtsrechtliche Schritte. Bleibt die SLM dagegen bei ihrer bisherigen Linie, würde das Modell des Gewandhaus-Radios als zulässige Sonderform eines thematisch eng geführten Klassikangebots bestätigt. Eine BackstageClassical-Anfrage ließ das Gewandhaus bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.
Kommentar
Medien sparen derzeit überall am Kulturangebot. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zieht sich immer weiter von seinem Kulturauftrag zurück. Da ist es nur verständlich, wenn Orchester und Theater gegensteuern wollen. Viele von ihnen begreifen sich inzwischen selber als Medien.
Das staatsoper.tv der Bayerischen Staatsoper ist einer dieser Versuche, der allerdings ganz anders geartet ist als das Gewandhaus-Radio. Auf der Online-Seite der Oper handelt es sich um eine klassische Werbeplattform – um eine Erweiterung des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit. Dagegen ist nichts zu sagen. Im Gegenteil: Es ist ein klug gebündeltes, multimediales Angebot des Hauses.
Projekte wie das Gewandhaus-Radio sind anders. Sie stehen in Konkurrenz zu privaten Medien, die von ihrer Berichterstattung über klassische Musik leben müssen. Zum Beispiel Medien wie BackstageClassicaloder andere privat finanzierte Seiten, Podcasts oder Radios. Es ist unfair gegenüber all diesen anderen Medien, wenn der Wettbewerb dadurch verzerrt würde, dass verdeckte öffentliche Gelder (wie etwa vom Gewandhaus) in Programme fließen würden.
Aus diesem Grund haben öffentlich-rechtliche Sender ganz genaue Vorgaben: Sie dürfen nur Inhalte, die auch im Programm vorkommen, auf ihren Onlineseiten abbilden und keine Online-Werbung annehmen, um keine marktverzerrende Konkurrenz zu privaten Medien zu werden.
Die ganze Ambivalenz des Gewandhaus-Radios zeigt sich in seinem Anspruch auf journalistische Qualität und seine tatsächliche, inhaltliche Ausrichtung, die sehr stark an eine Art »Dauerwerbesendung« erinnert. Es ist gut und wichtig, dass die Landesmedienanstalt sich diesen Fall genau anschaut, denn ein Medium hat nicht nur deshalb Narrenfreiheit, weil »Kultur« draufsteht.
Axel Brüggemann

