Regeln für Bogenholz verschärft

Dezember 10, 2025
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Die CITES-Vertragsstaatenkonferenz hat die Schutzbestimmungen für Fernambukholz (Pernambuk) deutlich verschärft, zugleich aber eine weitgehende Entwarnung für reisende Musikerinnen und Musiker gegeben.

Auf der Konferenz in Samarkand beschlossen die Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zusätzliche Handelsbeschränkungen für Paubrasilia echinata, den brasilianischen Nationalbaum, dessen Holz als Fernambuk im Bogenbau genutzt wird. Die Änderungen treten völkerrechtlich 90 Tage nach dem Beschluss in Kraft und müssen anschließend in der EU und anderen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Fertige Musikinstrumente und Bögen mit Fernambuk-Anteil bleiben für nichtkommerzielle Zwecke – etwa Konzertreisen oder Proben – genehmigungsfrei, solange weder Verkauf noch Eigentumswechsel stattfinden. Damit entfällt für professionelle Orchestermusiker wie für Amateure in aller Regel die Sorge, dass bereits vorhandene Bögen an der Grenze beschlagnahmt werden könnten.

Konsequenzen für Handel und Bogenbau

Strenger reguliert wird hingegen der kommerzielle Handel mit Fernambuk und Fernambukbögen. Für den Verkauf aller neuen und bereits bestehenden Bögen sind künftig spezielle CITES-Genehmigungen notwendig, bei denen der legale Ursprung des Holzes nachgewiesen werden muss. Wild geerntetes Fernambuk ohne Herkunftsnachweis darf nicht mehr gehandelt werden; innerhalb der EU reicht der Nachweis des legalen Erwerbs ab Inkrafttreten der neuen Verordnung.

Bogenbauer und Händler warnen seit Längerem, dass ein noch weitergehendes Verbot den traditionellen Bogenbau und den Markt für historische Meisterbögen empfindlich treffen könnte. Zugleich sehen viele Werkstätten die verschärften Kontrollen als Anreiz, die bereits begonnenen Aufforstungs- und Nachhaltigkeitsprojekte weiter auszubauen.

Hintergrund: Bedrohte Baumart

Der Brasilbaum Paubrasilia echinata stammt aus dem atlantischen Regenwald und ist seit Jahrzehnten durch Abholzung und Brandrodung stark bedroht. Die Art steht seit 1992 auf der Roten Liste gefährdeter Pflanzen und seit 2007 im Anhang II von CITES; nun werden die Kontrollen weiter verschärft, ohne ein vollständiges Handelsverbot für fertige Bögen einzuführen.

Holz aus Fernambuk gilt seit rund 250 Jahren als nahezu unersetzlich für hochwertige Streicherbögen, weil es Festigkeit, Elastizität und Klangübertragung in einzigartiger Weise verbindet. Fachverbände der Musikwelt hatten deshalb im Vorfeld vor einer „kulturhistorischen Katastrophe“ gewarnt, sollte der Handel mit hochwertigen historischen Bögen vollständig unterbunden werden.

Reaktionen von Politik und Musikszene

Das Bundesumweltministerium spricht von einem „Verhandlungserfolg für Artenschutz und Musiker*innen“, weil der Export der bedrohten Art schärfer kontrolliert, der nichtkommerzielle Gebrauch von Instrumenten aber nicht unnötig eingeschränkt wird. Deutschland hatte sich im Rahmen der Konferenz für strenge Nachhaltigkeitskontrollen bei gefährdeten Baumarten eingesetzt, zugleich aber für praktikable Ausnahmen im Kulturbereich geworben.

Musikverbände und Bogenbauer reagieren überwiegend erleichtert, fordern aber Planungssicherheit bei der praktischen Umsetzung der Genehmigungspflichten. Branchenvertreter verweisen auf seit Jahren laufende Initiativen zur Aufforstung von Fernambukbeständen und auf Forschungsprojekte zu alternativen Materialien, die nun weiter gestärkt werden sollen.

Text auch mit Hilfe von KI geschrieben

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